Jetzt vorbereiten und Fristen einhalten.
Umstellung auf die E-Rechnung – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für Unternehmen in Deutschland verpflichtend im B2B-Bereich. Die gesetzliche Grundlage ist das Wachstumschancengesetz, das eine schrittweise Einführung vorsieht. Ziel ist die Digitalisierung und Vereinfachung der Rechnungsstellung sowie die Bekämpfung von Steuerbetrug.
Ab diesem Datum müssen Unternehmen in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format empfangen und verarbeiten zu können. Ab dem 1. Januar 2027 wird dann auch die ausschließliche Ausstellung solcher E-Rechnungen Pflicht.
Eine E-Rechnung ist mehr als eine PDF-Datei – sie enthält strukturierte Daten, die automatisiert verarbeitet werden können. Dadurch lassen sich Buchhaltungsprozesse effizienter, fehlerfreier und kostengünstiger gestalten.
Unternehmen sollten jetzt mit der technischen Vorbereitung beginnen: Dazu gehören die Prüfung bestehender Buchhaltungssoftware, die Anpassung interner Prozesse und ggf. die Schulung von Mitarbeitenden.
Wir unterstützen Sie bei der Einführung der E-Rechnung – von der Systemanalyse bis zur praktischen Umsetzung. Sprechen Sie uns an.